Wir haben uns darauf spezialisiert Bäume mithilfe der Seilklettertechnik nach den Richtlinien der ZTV Baumpflege zu pflegen und zu fällen.

 Dies hat den großen Vorteil, dass wir die Pflege der Bäume besonders baumschonend durchführen können und die gesamte Baumkrone bis in den Feinastbereich erreichen. Somit ist es uns möglich Korrektur- oder Pflegeschnitte auch dort durchzuführen, wo Arbeitsbühnen nicht einsetzbar sind.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage und Sie erhalten die richtige Beratung und ein auf Sie abgestimmtes Angebot. 

Baumpflege

Baumpflegemaßnahmen sind nötig, wenn der Standort oder die Ansprüche des Menschen bezüglich Sicherheit, Erscheinungsbild und Gesundheit nicht mehr ausreichen. Dann können z.B. eine Kronenpflege, eine Kroneneinkürzung oder eine Auslichtung Abhilfe schaffen. Hierbei arbeiten wir nach den Richtlinien der ZTV Baumpflege. 

Baumfällung

Durch das Einsetzen der Seilklettertechnik ist es uns möglich, schwer erreichbare Bäume ohne Hebebühnen von der Krone bis zum Stammfuß stückweise zu fällen. Entfernte Äste oder Stammstücke die nicht fallen dürfen, werden vorsichtig am Seil abgelassen. Auf diese Weise können auch schwierigste Fällungen durchgeführt werden, ohne Häuser und Gärten zu beschädigen.

Galerie

Baumpflegemaßnahmen sind nötig, wenn der Standort oder die Ansprüche des Menschen bezüglich Sicherheit, Erscheinungsbild und Gesundheit nicht mehr ausreichen. Dann können z.B. eine Kronenpflege, eine Kroneneinkürzung oder eine Auslichtung Abhilfe schaffen. Hierbei arbeiten wir nach den Richtlinien der ZTV Baumpflege. 

baumkult
Simon Hillmann   

Quellenweg 12 | 51429 Bergisch Gladbach
  
Telefon: 02204 9823170 | 0176 81285539
 
E-Mail: info@baumkult.de  

Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma baumkult

1 . Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma baumkult vor der Erstellung des Konstenvoranschlages unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma baumkult mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Die Firma baumkult hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen lang gebunden. Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistung erklärt werden.

2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Firma baumkult für den Zeitraum der Leistungsdurchführung, eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die baumkult durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen erwachsen. Die Firma baumkult ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

3. Durchführung der Arbeiten
Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich wiederspricht, spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. 4. Ausführungsfristen Die von uns genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausfürhungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis und Reif. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.

5. Schadenersatz
Bei Schäden die durch baumkult nachweislich verursacht werden, muss der Auftraggeber unverzüglich die Geschäftsleitung informieren. baumkult haftet nur für durch die Mitarbeiter der Firma grob fahrlässig verursachte Schäden. Bagatellschäden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

6. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über den Verlauf der Versorgungsleistungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann baumkult für eventuelle, nicht absichtlich herbeigefügte Schäden keinerlei Haftung übernehemen. Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann baumkult keine Garantie übernehmen.

7. Zahlungsvereinbarungen
Die von baumkult verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung an baumkult zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber bankübliche Zinsen und die der Firma erwachsenen Kosten tragen. Nicht bezahlte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum. Skontoabzüge müssen unbedingt vor der Leistung vereinbart werden.

8. Zusätzliche Vereinbarungen
Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber und von baumkult zu unterschreiben.

9. Salvatorische Klausel
Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betroffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.

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